Bürgermeister Christian Burkhart erläuterte dem Verbandsgemeinderat, dass Ratsmitglied Bernd Pietsch zum Wehrleiter ernannt wurde und daher sein Mandat niederlegt. Für Herrn Pietsch rückt Frau Andrea Schneider nach und ist daher zu ihrem Amtsantritt gem. § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung zu verpflichten. Der Vorsitzende informierte Frau Schneider über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Verbandsgemeinderat.

Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurde Frau Schneider von Bürgermeister Burkhart verpflichtet.