Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Silz sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

                               - Grundsteuer A                               -              300 v. H.

                               - Grundsteuer B                               -              385 v. H.

                               - Gewerbesteuer                             -              380 v. H.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze erfolgte letztmals 2014 für die Grundsteuer A von 285 v.H. auf 300 v.H., 2020 für die Grundsteuer B von 365 v.H. auf 385 v.H. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist seit 1995 unverändert.

 

Die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz 2020 bzw. auf Bundesebene 2018 (Bundeswerte für 2019 und 2020 liegen noch nicht vor) betragen:

 

 

Rheinland-Pfalz 2020

 

Bund 2018

Grundsteuer A

324 v.H.

339 v.H.

Grundsteuer B

407 v.H.

472 v.H.

Gewerbesteuer

382 v.H.

402 v.H.

(Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze hätte:

 

Hebesatz

Steueraufkommen

Stand 09.11.2020

Mehreinnahmen

jährlich

Prozentuale

Erhöhung

Grundsteuer A

300 v.H.

310 v.H.

324 v.H.

339 v.H.

    1.150 €

rd. 1.200 €

rd. 1.250 €

rd. 1.300 €

 

 50 €

100 €

150 €

 

+ 4,35 %

+ 8,70 %

+ 13,04 %

Grundsteuer B

385 v.H.

400 v.H.

407 v.H.

472 v.H.

     80.500 €

rd. 83.650 €

rd. 85.100 €

rd. 98.700 €

 

3.150 €

4.600 €

18.200 €

 

+ 3,91 %

+ 5,71 %

+ 22,60 %

Gewerbesteuer

380 v.H.

382 v.H.

400 v.H.

402 v.H.

     78.000 €

rd. 78.400 €

rd. 82.100 €

rd. 82.500 €

 

  400 €

4.100 €

4.500 €

 

+ 0,51 %

+ 5,26 %

+ 5,77 %

 

Nachdem die aktuellen Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Silz nicht unter den Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B und Gewerbesteuer je 365 v.H.) liegen, hat eine weitere Anhebung der Hebesätze keine Auswirkungen auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen und die Höhe von Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Die Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.

 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Realhebesteuersätze für das Jahr 2021/22 wie bisher zu belassen.