Sitzung: 23.03.2021 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 01/535/V/410/2021
Immer
mehr Abläufe und Vorgänge werden digitalisiert, gleichermaßen muss dem Thema
IT-Sicherheit auch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In der
Verbandsgemeindeverwaltung ist kein IT-Sicherheitsbeauftragter (IT-SiBe)
implementiert, hier erfolgte immer von einem externen Systemhaus die Beratung.
Der IT-SiBe unterstützt die Behördenleitung bei der Umsetzung von
Informationssicherheit (ISMS) als dafür zuständige Kompetenz innerhalb der
Verwaltung. Er erstellt die notwendigen Konzepte, Leitdokumentationen und
Richtlinien und sollte bei allen die Informationssicherheit betreffenden
Projekten als weisungsbefugter Sachverständiger hinzugezogen werden. Er treibt
die Umsetzung und die kontinuierliche Verbesserung des behördlichen ISMS voran,
inklusive der Durchführung von internen Sensibilisierungsmaßnahmen. Er
berichtet der Behördenleitung direkt über die Informationssicherheitslage und
führt notwendige Entscheidungen herbei. Er informiert sich selbstständig über
die relevanten Entwicklungen, Standards und rechtlichen Vorschriften und
Verpflichtungen und ist Ansprechpartner für alle
informationssicherheitsrelevanten Belange der Verwaltung.
Vor
kurzem wurden mit der Digitalisierungsplattform Jobrouter die Prozesse
Posteingang und E-Akte einem abschließenden Testlauf unterzogen. Anhand der
vielen Rückmeldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben sich
geringfügige technische Ergänzungen und weiterer Schulungsbedarf um in den
Echtbetrieb gehen zu können. Es hat sich gezeigt, dass im Rahmen des
Veränderungsmanagements die bisher verfügbaren Personalressourcen vom
Zeitanteil, aber auch der fachlichen Qualifikation (technisches
Fachverständnis, z.B. Programmierkenntnisse) nicht ausreichend sind. Als
Hintergrundinformation siehe auch beigefügte Anlage.
Durch
personelle Veränderungen bei den Stadtwerken Annweiler am Trifels wird dort zum
nächstmöglichen Zeitpunkt ein Systembetreuer mit einem Zeitanteil von 50
Prozent einer Vollzeitstelle benötigt.
Es
wird daher vorgeschlagen, eine Person (zunächst in Entgeltgruppe 10TVöD,
einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung z.B. Fachrichtung Informatik) als
IT-Sicherheitsbeauftragter sowie Digitalisierungsbeauftrager der
Verbandsgemeinde (Stellenanteil je 0,25) einzustellen. Die Stadtwerke würden
per schriftlicher Vereinbarung die Kostenerstattung des verbleibenden
Stellenanteils von 0,5 übernehmen. Eine Stellenbewertung wird noch eingeholt.
Der
Stellenbedarf war bei der Erstellung (Oktober 2020) des aktuellen Stellenplans
nicht vorhersehbar. Um eine solche Stelle besetzen zu können, bedarf es einer
Änderung des Stellenplanes und damit einer Nachtragshaushaltssatzung.
Die
Kommunalaufsicht hat in einem Vorgespräch ihre Zustimmung signalisiert. Der
Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Videokonferenz am 11.02.2021 eine
Änderung des
Stellenplanes ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im
Zuge der öffentlichen Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung sind keine
Vorschläge und Anregungen eingegangen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss im Umlaufverfahren einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtrgshaushaltsplan (Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2021.