Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Immer mehr Abläufe und Vorgänge werden digitalisiert, gleichermaßen muss dem Thema IT-Sicherheit auch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In der Verbandsgemeindeverwaltung ist kein IT-Sicherheitsbeauftragter (IT-SiBe) implementiert, hier erfolgte immer von einem externen Systemhaus die Beratung. Der IT-SiBe unterstützt die Behördenleitung bei der Umsetzung von Informationssicherheit (ISMS) als dafür zuständige Kompetenz innerhalb der Verwaltung. Er erstellt die notwendigen Konzepte, Leitdokumentationen und Richtlinien und sollte bei allen die Informationssicherheit betreffenden Projekten als weisungsbefugter Sachverständiger hinzugezogen werden. Er treibt die Umsetzung und die kontinuierliche Verbesserung des behördlichen ISMS voran, inklusive der Durchführung von internen Sensibilisierungsmaßnahmen. Er berichtet der Behördenleitung direkt über die Informationssicherheitslage und führt notwendige Entscheidungen herbei. Er informiert sich selbstständig über die relevanten Entwicklungen, Standards und rechtlichen Vorschriften und Verpflichtungen und ist Ansprechpartner für alle informationssicherheitsrelevanten Belange der Verwaltung.

Vor kurzem wurden mit der Digitalisierungsplattform Jobrouter die Prozesse Posteingang und E-Akte einem abschließenden Testlauf unterzogen. Anhand der vielen Rückmeldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben sich geringfügige technische Ergänzungen und weiterer Schulungsbedarf um in den Echtbetrieb gehen zu können. Es hat sich gezeigt, dass im Rahmen des Veränderungsmanagements die bisher verfügbaren Personalressourcen vom Zeitanteil, aber auch der fachlichen Qualifikation (technisches Fachverständnis, z.B. Programmierkenntnisse) nicht ausreichend sind. Als Hintergrundinformation siehe auch beigefügte Anlage.

Durch personelle Veränderungen bei den Stadtwerken Annweiler am Trifels wird dort zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Systembetreuer mit einem Zeitanteil von 50 Prozent einer Vollzeitstelle benötigt.

Es wird daher vorgeschlagen, eine Person (zunächst in Entgeltgruppe 10TVöD, einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung z.B. Fachrichtung Informatik) als IT-Sicherheitsbeauftragter sowie Digitalisierungsbeauftrager der Verbandsgemeinde (Stellenanteil je 0,25) einzustellen. Die Stadtwerke würden per schriftlicher Vereinbarung die Kostenerstattung des verbleibenden Stellenanteils von 0,5 übernehmen. Eine Stellenbewertung wird noch eingeholt.

Der Stellenbedarf war bei der Erstellung (Oktober 2020) des aktuellen Stellenplans nicht vorhersehbar. Um eine solche Stelle besetzen zu können, bedarf es einer Änderung des Stellenplanes und damit einer Nachtragshaushaltssatzung.

Die Kommunalaufsicht hat in einem Vorgespräch ihre Zustimmung signalisiert. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Videokonferenz am 11.02.2021 eine Änderung des Stellenplanes ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.

Im Zuge der öffentlichen Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung sind keine Vorschläge und Anregungen eingegangen.

 


Der Verbandsgemeinderat beschloss im Umlaufverfahren einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtrgshaushaltsplan (Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2021.