Ausschussmitglied Dominik Rubiano Soriano war aufgrund von § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat der Landkreis Südliche Weinstraße vom Land eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 25,00 € pro Einwohner (2.765.000,00 €) erhalten. Der Kreisausschuss hat eine anteilige Weiterleitung der Sonderzahlung in Höhe von 5,00 € je Einwohner (553.000 €) an die Verbandsgemeinden im Landkreis beschlossen. Die Verbandsgemeinde Annweiler hat zwischenzeitlich einen Betrag in Höhe von 83.470,00 € erhalten. Jede Verbandsgemeinde entscheidet selbst über eine evtl. anteilige Weiterleitung an die Ortsgemeinden. In den bisherigen Gesprächen wurde eine mögliche Weiterleitung von 2,00 € je Einwohner (33.388 €) an die Ortsgemeinden kommuniziert.

 


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die anteilige Weiterleitung der Sonderzahlung zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Höhe von 2,00 € je Einwohner an die Stadt Annweiler und die Ortsgemeinden.