Nach § 2 Abs. 5 der Corona-Bekämpfungsverordnung sollen bestimmte Hygienemaßnahmen bei Sitzungen eingehalten werden. Der Vorsitzende fragte daher an, ob unter Einhaltung der Hygieneregeln Bedenken im Hinblick auf zukünftige Sitzungen bestehen.


Einstimmig beschließt der Gemeinderat weiterhin Sitzungen des Gemeinderates unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden zu lassen.