Da zu diesem Tagesordnungspunkt noch Klärungsbedarf bestand, beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die Nichtöffentlichkeit herzustellen.

 

Nach Klärung aller Fragen, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit der Plan-Nr. 129/1, beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die Öffentlichkeit herzustellen.  


Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat mit 6 Ja – Stimmen und 10 Enthaltungen das Einvernehmen, gem. § 36 BauGB, zum Neubau eines Einfamilienhauses zu erteilen. Die Gemeinde Wernersberg als Nachbar erhebt keine Bedenken.