Sitzung: 25.11.2020 Ortsgemeinderat
Vorlage: 14/135/V/402/2020
Ortsbürgermeister
Dominik Rubiano Sorinano informierte über die Realsteuerhebesätze
2021/2022: Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Wernersberg sind
derzeit wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A: 300
v.H.
- Grundsteuer B: 365
v.H.
- Gewerbesteuer: 365 v.H.
Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der
Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt
festgesetzt:
- Grundsteuer A: 300
v.H.
- Grundsteuer B: 365
v.H.
- Gewerbesteuer: 365 v.H.
Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden
Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.
Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze in
Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und
Verbandsgemeindeumlage.
Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes
(Beispiel Zuweisungen aus den Programmen „Investitionsstock“ oder
„Dorferneuerung“) ist unter anderem eine der Fördervoraussetzungen, dass die
antragstellende Ortsgemeinde ihre jeweiligen Einnahmequellen ausschöpft. Bei
der förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen
ausschöpft, wird die individuelle Haushaltssituation der jeweiligen Kommune
berücksichtigt.
Als Orientierungsgrundlage dienen bei den Realsteuerhebesätzen dabei die
Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) oder eine
vergleichende Betrachtung mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften gleicher
Größenordnung. Grundsätzlich sollten mindestens die Nivellierungssätze
festgesetzt werden, allerdings achten die kommunalen Aufsichtsbehörden
bezüglich der jeweiligen Haushaltssituationen immer stärker darauf, dass sich
die Ortsgemeinden an den landesdurchschnittlichen Hebesätzen orientieren.
Die aktuellen durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in
Rheinland-Pfalz betragen 2019:
Ø
aller Gemeinden
Grundsteuer A 323
v.H.
Grundsteuer B 403
v.H.
Gewerbesteuer 379
v.H.
Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen
Auswirkungen eine jeweilige Anpassung der Realsteuerhebesätze bei der
Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie bei der Gewerbesteuer an die
landesdurchschnittlichen Steuersätze hätte:
Steuerart |
Steueraufkommen
gem. Veranlagungen im Haushaltsjahr 2020 (Stand 10.11.2020) Hebesatz Betrag v.H. Euro |
Steueraufkommen
bei Anpassung an den landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesatz Hebesatz Betrag v.H. Euro |
Veränderung
in Euro |
||
Grundsteuer
A |
300 |
rund 1.000 |
323 |
rund 1.100 |
+ 100 |
Grundsteuer
B |
365 |
rund 104.000 |
403 |
rund 115.000 |
+ 11.000 |
Gewerbesteuer |
365 |
rund 57.500 |
379 |
rund 59.700 |
+ 2.200 |
Die berechneten Mehrerträge aus einer Anhebung der
Realsteuerhebesätze würden in voller Höhe im Haushalt der Ortsgemeinde
verbleiben.
Die Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Wernersberg wurden letztmals im
Jahr 2014 angehoben (die Grundsteuer A von 285 v.H auf 300 v.H., die
Grundsteuer B von 338 v.H. auf 365 v.H., die Gewerbesteuer von 352 v.H. auf 365
v.H.).
Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltungen die Realsteuerhebesätze wie
folgt festzusetzen:
für das Jahr
2021
- Grundsteuer A 300 v.H.
- Grundsteuer B 365 v.H.
- Gewerbesteuer 365 v.H.
Und für das Jahr
2022
- Grundsteuer A 323 v.H.
- Grundsteuer B 403 v.H.
- Gewerbesteuer 379 v.H.