Beschluss: beschlossen

Die Bilanzen der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels für 2004 wurden im Haupt- und Finanz- sowie Werkausschuss am 08.12.2005 von Herrn Wirtschaftsprüfer Laehn von der Mittel-rheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, erläutert. Der Jahresabschluss 2004 ist durch den Verbandsgemeinderat festzustellen.

Das Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2004 zeigt sich im Einzelnen wie folgt:

Verbandsgemeinde Kanalwerk , Bilanz per 31.12.2004

Die Jahresbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Summe von            35.358.828,98 €

                                                                                                            =============

Jahreserfolgsrechnung 2004

Erträge (Umsatzerlöse, sonstige Erlöse, aktivierte

Eigenleistungen und sonstige Erträge) über insgesamt                                  3.980.192,39 €

 

Aufwendungen (für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,

Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen und Steuern

etc.) über insgesamt                                                                                  3.862.778,96 €

 

Jahresgewinn 2004                                                                             117.413,43 €

                                                                                                            ============

 

Gemäß Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde entsprechend § 4 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Ziffer 3 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 (GVBl.Rhld.-Pfalz vom 29.08.1991) festgestellt, dass im wesentlichen

            - die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und

            - die Geschäftsführung keinen Anlass zu Beanstandungen gibt.

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers lag den Ratsmitgliedern vor.


Der Verbandsgemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2004 mit einer Bilanzssumme von 35.358.828,98 € fest und beschließt einstimmig, den Gewinn in Höhe von 117.413,43 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bestätigungsvermerk und den Bestätigungsbericht ortsüblich zu veröffentlichen.