Beschluss: beschlossen

Die Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Annweiler am Trifels sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

                Grundsteuer A  -              322 v.H.

                Grundsteuer B  -              420 v.H.

                Gewerbesteuer-              385 v.H.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze erfolgte letztmals 2019 für die Grundsteuer A von 318 v.H. auf 322 v.H.,2020 für die Grundsteuer B von 402 v.H. auf 420 v.H. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde letztmals in 2017 angehoben von 375 v.H. auf 385 v.H.

 

Im Zuge der Haushaltsgenehmigungsverfahren hat die Kommunalaufsicht in den vergangenen Jahren wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Gebot des Haushaltsausgleichs regelmäßig Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation gefordert, u.a. auch Erhöhungen der Steuerhebesätze. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sollen die Kommunalaufsichtsbehörden für das Haushaltsjahr 2021 derzeit jedoch von Forderungen zur Verbesserung der Einnahmeseite z.B. durch Erhöhung der Realsteuerhebesätze absehen.

 

Die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz 2020 bzw. auf Bundesebene 2018 (Bundeswerte für 2019 und 2020 liegen noch nicht vor) betragen:

 

 

Rheinland-Pfalz 2020

Bund 2018

Grundsteuer A

324 v.H.

339 v.H.

Grundsteuer B

407 v.H.

472 v.H.

Gewerbesteuer

382 v.H.

402 v.H.

(Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)

 


Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze hätte:

 

 

Hebesatz

Steueraufkommen

Stand 05.11.2020

Mehreinnahmen

jährlich

Prozentuale

Erhöhung

Grundsteuer A

322 v.H.

330 v.H.

339 v.H.

350 v.H.

400 v.H.

    8.100 €

rd. 8.300 €

rd. 8.600 €

rd. 8.800 €

rd. 10.100 €

 

200 €

500 €

700 €

2.000€

 

+ 2,47 %

+ 6,17 %

+ 8,64 %

+ 24,69 %

Grundsteuer B

420 v.H.

422 v.H.

430 v.H.

450 v.H.

472 v.H.

       1.050.700 €

rd. 1.055.700 €

rd. 1.075.700 €

rd. 1.125.750 €

rd. 1.180.800 €

 

5.000 €

25.000 €

75.050 €

130.100 €

 

+ 0,48 %

+ 2,38 %

+ 7,14 %

+ 12,38 %

Gewerbesteuer

385 v.H.

390 v.H.

395 v.H.

402 v.H.

450 v.H.

    1.523.300 €

rd. 1.543.100 €

rd. 1.562.900 €

rd. 1.590.600 €

rd. 1.780.500 €

 

19.800 €

39.600 €

67.300 €

257.200 €

 

+ 1,30 %

+ 2,60 %

+ 4,42 %

+ 16,88 %

 

Nachdem die aktuellen Realsteuerhebesätze der Stadt Annweiler am Trifels über den Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B und Gewerbesteuer je 365 v.H.) liegen, hat eine weitere Anhebung der Hebesätze keine Auswirkungen auf die Höhe der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Die Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden in voller Höhe bei der Stadt verbleiben.

 

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Realsteuerhebesätze ab 2021 wie folgt festzusetzen:

 

                Grundsteuer A  -                              322 v.H.

                Grundsteuer B-                420 v.H.

                Gewerbesteuer-                              385 v.H.