Beschluss: beschlossen

In Annweiler-Queichhambach, Gewanne „Im Wegel“ (Fläche hinter dem Friedhof) soll eine allgemeine Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

 

In dem vorgenannten Bauleitplanverfahren wurde die sog. vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die sonst. Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie der Abwägungsvorschlag lagen den Ratsmitgliedern vor. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen dem Abwägungsvorschlag zu folgen. Des weiteren hat der Ausschuss empfohlen, die Offenlage als nächster Verfahrensschritt durchzuführen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit dem Abwägungsergebnis während der durchgeführten Offenlage lagen den Ratsmitgliedern ebenfalls vor.


1. Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen anl. der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einstimmig an.

 

2. Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, nachträglich den Flächennutzungsplanentwurf einschl. Begründung  für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen.

 

3. Hierzu war keine Beschlussfassung notwendig, da anl. der Offenlage keine Anregungen eingegangen sind:

 

4 Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage) für den Bereich Annw.-Queichhambach, Gewanne „Im Wegel“.