In Annweiler-Queichhambach, Gewanne „Im Wegel“ (Fläche hinter dem Friedhof) soll eine allgemeine Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
In
dem vorgenannten Bauleitplanverfahren wurde die sog. vorgezogenen
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die
sonst. Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die
eingegangenen Stellungnahmen sowie der Abwägungsvorschlag lagen den
Ratsmitgliedern vor. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Verbandsgemeinderat
empfohlen dem Abwägungsvorschlag zu folgen. Des weiteren hat der Ausschuss
empfohlen, die Offenlage als nächster Verfahrensschritt durchzuführen.
Die
eingegangenen Stellungnahmen mit dem Abwägungsergebnis während der
durchgeführten Offenlage lagen den Ratsmitgliedern ebenfalls vor.
1.
Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu
den eingegangenen Stellungnahmen anl. der durchgeführten
Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange einstimmig an.
2. Der Verbandsgemeinderat
beschließt einstimmig, nachträglich den Flächennutzungsplanentwurf einschl.
Begründung für die Dauer eines Monats
bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen.
3.
Hierzu war keine Beschlussfassung notwendig, da anl. der Offenlage keine
Anregungen eingegangen sind:
4 Der Verbandsgemeinderat
beschließt einstimmig die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage) für
den Bereich Annw.-Queichhambach, Gewanne „Im Wegel“.