Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Düx informiert über die Betriebsergebnisse des städtischen Forsthaushaltes 2009-2017. Der Durchschnitt der letzten 11 Jahre von 2009 bis 20019 liegt bei + 119.635,54 €.

Es gilt zu beachten, dass die Betriebsergebnisse nur Aussagewert für einen Betrachtungszeitraum von 5 -10 Jahren haben. Bei der Stadt/Trifels Natur GmbH müssen für nennenswerte Haushaltspositionen Erhebungen erfolgen, die erst im Folgejahr feststehen und daher bei den IST-Buchungen im städtischen Forsthaushalt des dazugehörigen Jahres keine Berücksichtigung finden.

Weiterhin erläutert er, die Auswirkungen des Klimawandels in Bezug auf die Entwicklung des Forsthaushaltes.

Vermehrte Wiederaufforstungsmaßnahmen und die Pflege der Bäume sind mit hohen Investitionen verbunden. Der Forsthaushalt muss diesbezüglich auf die jeweilige Situation angepasst werden. Verlässliche Prognosen sind nicht leistbar, bestenfalls Entwicklungen zu höheren Aufwendungen erkennbar.

Auf die Trifels Natur GmbH, die den städtischen Wald gepachtet hat, werden höhere Investitionen in Form von Saatgut und Pflanzungen, Zaunbau und Zaunkontrolle und Jungbestandspflege zu kommen. Umso wichtiger ist es, dass die Trifels Natur GmbH neben der klassischen Holzernte in sonstigen Geschäftsfeldern expandiert. Auf städtischer Seite ist zur Sicherung der mittel- und langfristigen Liquidität die Vermehrung und Arrondierung ihrer Waldflächen dringend erforderlich. Insofern bedarf es städtischen Investitionen in den Erwerb von Waldflächen.

 

Herr Düx gibt Auskunft zum Konjunkturpaket der Bundesregierung:

Es wurden aktuell folgende Anträge gestellt:

2019:

- Zuwendung für die Wiederherstellung von Waldökosystemen (ca 7.800 €)

- Zuwendung für die Aufarbeitung von Schadholz und Herabsetzung der       Bruttauglichkeit (ca. 4.700 €)

- Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (ca. 14.800 €)

2020:

Zuwendung für die Aufarbeitung von Schadholz und Herabsetzung der Bruttauglichkeit (ca. 5.300 €)

Für 2021:

-Zuwendung für die Wiederbewaldung durch Pflanzung (ca. 12.000 €)

-Zuwendung für die Aufarbeitung von Schadholz und Herabsetzung der Bruttauglichkeit (ca. 6.000 €)

Problematik: Die Förderungen werden nach dem De-minimis-Prinzip gewährt, hierbei besteht eine Förderobergrenze von max. 200.000 € innerhalb von 3 Jahren.

Nach drei Jahren Waldkrisen zeigt sich, dass das reguläre Fördergeschehen nicht mehr in die Zeit der klimabedingten Waldkatastrophen passt. Die bestehenden Regelungen des EU-Beihilferechts und auch die jetzigen Förderinstrumente reichen für die Bewältigung des Waldsterben 2.0 nicht aus. Sie können nicht die einzigen Instrumente sein, um den daraus resultierenden, gigantischen Handlungsbedarf zu bewältigen. Zur Weiterentwicklung des EU-Beihilferechts könnte man überlegen, ob man im Zuge des europäischen Green Deal für nachhaltige Beihilfen die Grenze zur pflichtigen Notifizierung bei der EU-Kommission anhebt oder anderweitige Erleichterungen im Sinne eines Green Supporting schafft.

Der Gemeinde- und Städtebund hat sich der Problematik angenommen und ist mit der Bundesregierung in Verhandlungen, die sich wiederrum in der Sache an die EU gewandt hat.

Aussicht der Erträge der Trifels Natur GmbH für die nächsten 5 Jahre:

-vermutlich werden sich die Erlöse aus dem klassischen Rundholzmarkt weiter reduzieren.

-Die Trifels Natur GmbH versucht eventuell einbrechende Erlöse bei dem klassischen Rundholzverkauf durch die Expansion in andere Produkte und Dienstleistungen aufzufangen.

-Unterschied zwischen innovations- und wachstumsorientierten Geschäften

Herr Düx erläutert die Bedeutung der zu erwartenden negativen Entwicklung für geplante Investitionen wie bspw. den Forsthof. Die finanziellen Mittel für den Forsthof sind sichergestellt und stellen eine existentiell wichtige Investition für die Trifels Natur und die Stadt Annweiler für die Zukunft dar.