Der Antragsteller beantragt die Nutzungsänderung von der vorhandenen Werkstatt in Wohnraum.


Der Bau- und Planungsausschuss stimmte der Nutzungsänderung einstimmig zu.

Ausschussmitglied Denzer nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil.