Sitzung: 08.10.2020 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 01/516/VIII/087/2020
Der
Verbandsgemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 14.05.2020 den
Grundsatzbeschluss über die Sanierung des Trifelsbades.
Inzwischen wurden
die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben und ein Sanierungskonzept
liegt vor.
Das
Sanierungskonzept wurde dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom
01.10.2020 von den Planer vorgestellt. Der Ausschuss war sich grundsätzlich darüber einig, dass das Trifelsbad
erhalten bleiben soll und saniert werden muss, und die Planungen, in der
vorgestellten Form, deshalb weiter vorangetrieben werden sollten.
Die geplante
Sanierung wird den Ratsmitgliedern in der Sitzung des Verbandsgemeinderates von
den Planern vorgestellt. Des Weiteren ist ein Lageplan des Schwimmbades, in
welchen die vorgesehenen Änderungen dargestellt sind, in das
Sitzungsinformationssystem Session eingestellt.
Die Fachplaner und der Vorsitzende beantworten die Fragen der Ratsmitglieder.
Das Ratsmitglied Thomas Dietrich stellt die Frage, wie verbindlich die Kostenschätzungen
in Höhe von 5.117.890,- € (netto) ist. Die Fachplaner versichern, dass die
Kostenschätzung sehr sorgfältig vorgenommen wurde und auf jahrelanger Erfahrung
beruht. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht damit zu rechnen, dass die
tatsächlichen Kosten höher als die Schätzung ausfallen.
Die
Fraktionsvorsitzenden bitte darum, eine Aufstellung zu erhalten, aus der
hervorgeht, wie die Kostensteigerung zwischen der Machbarkeitsstudie und der
aktuellen Kostenschätzung entstanden ist.
Der Vorsitzende
informiert darüber, dass das Trifelsbad auf Grund von europaweiten
Ausschreibungen und aufwendigen Planungen erst im Jahr 2022 öffnen wird.
Die erforderlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt die vorgestellte Planung einstimmig und
beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgestellten Unterlagen einen
Zuschussantrag beim Land Rheinland-Pfalz zu stellen.
Des Weiteren wird die Verwaltung ermächtigt, die Planungen auf der jetzigen Grundlage weiter zu verfolgen.