Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Verbandsgemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 14.05.2020 den Grundsatzbeschluss über die Sanierung des Trifelsbades.

 

Inzwischen wurden die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben und ein Sanierungskonzept liegt vor.

 

Das Sanierungskonzept wurde dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 01.10.2020 von den Planer vorgestellt. Der Ausschuss war sich grundsätzlich darüber einig, dass das Trifelsbad erhalten bleiben soll und saniert werden muss, und die Planungen, in der vorgestellten Form, deshalb weiter vorangetrieben werden sollten. 

 

Die geplante Sanierung wird den Ratsmitgliedern in der Sitzung des Verbandsgemeinderates von den Planern vorgestellt. Des Weiteren ist ein Lageplan des Schwimmbades, in welchen die vorgesehenen Änderungen dargestellt sind, in das Sitzungsinformationssystem Session eingestellt.


Die Fachplaner und der Vorsitzende beantworten die Fragen der Ratsmitglieder.


Das Ratsmitglied Thomas Dietrich stellt die Frage, wie verbindlich die Kostenschätzungen in Höhe von 5.117.890,- € (netto) ist. Die Fachplaner versichern, dass die Kostenschätzung sehr sorgfältig vorgenommen wurde und auf jahrelanger Erfahrung beruht. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht damit zu rechnen, dass die tatsächlichen Kosten höher als die Schätzung ausfallen.

 

Die Fraktionsvorsitzenden bitte darum, eine Aufstellung zu erhalten, aus der hervorgeht, wie die Kostensteigerung zwischen der Machbarkeitsstudie und der aktuellen Kostenschätzung entstanden ist.

 

Der Vorsitzende informiert darüber, dass das Trifelsbad auf Grund von europaweiten Ausschreibungen und aufwendigen Planungen erst im Jahr 2022 öffnen wird. 

 

Die erforderlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.


Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorgestellte Planung einstimmig und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgestellten Unterlagen einen Zuschussantrag beim Land Rheinland-Pfalz zu stellen.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung ermächtigt, die Planungen auf der jetzigen Grundlage weiter zu verfolgen.