Durch Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 05.12.2019 wurde die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020 der Verbandsgemeinde Annweiler am
Trifels beschlossen. Diesen Haushaltsplan gilt es nun im laufenden Jahr
umzusetzen. Für die einzelnen Auftragsvergaben sind jeweils gesonderte
Beschlüsse erforderlich. Um die im Haushaltsplan 2020 vorgemerkten Projekte
auch zügig weiter umsetzen zu können, soll die Wertgrenze beim Haupt- und
Finanzausschuss für das laufende Haushaltsjahr entfallen. Die Einberufung des
Verbandsgemeinderats in diesen Auftragsangelegenheiten (Vollzug Haushaltsplan
2020) wäre somit nicht notwendig. Gleiches gilt für Personalentscheidungen im
laufenden Haushaltsjahr. Auch hier gibt der Stellenplan als Teil des
Haushaltsplan 2020 den Rahmen vor.
Auf der Homepage der ADD (Stand 11.05.2020) werden folgende Empfehlungen
gegeben: Gremiensitzungen sollten derzeit jedoch auf das absolut notwendige Maß
reduziert und nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten abgehalten werden. Durch
die oben genannten temporären Übertragungen für das restliche Haushaltsjahr
2020 würde diese Empfehlung aus Sicht des Vorsitzenden des
Verbandsgemeinderats, Herrn Bürgermeister Burkhart, Rechnung getragen.
Daher soll dem Haupt- und Finanzausschuss
1. die Zustimmung zu Personalentscheidungen für das Haushaltsjahr 2020
übertragen werden (bisherige Regelung gemäß § 4 I Satz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung
der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels „Vorbereitung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates über…die Zustimmung zu Personalentscheidungen des
Bürgermeisters gemäß § 47 Abs. 2 GemO).
2. Die Wertgrenze des Haupt- und Finanzausschusses für das Haushaltsjahr
2020 zur Vergabe von Aufträgen und Arbeiten gemäß § 4 III Nr. 2 Hauptsatzung
der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels (bisher: 2. Vergabe von Aufträgen
und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer
Wertgrenze von 70.000,00 Euro inkl. MwSt.) soll aufgehoben werden.
Gemäß dem, der Originalniederschrift beigefügtem Schreiben
des Gemeinde- und Städtebunds vom 30.04.2020 soll eine Änderung der
Gemeindeordnung erfolgen. Das dort beschriebene schriftliche Umlaufverfahren
wäre eine weitere Möglichkeit um Beschlüsse des Verbandsgemeinderats
herbeizuführen.
Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass ebenso künftig
Video- oder Telefonkonferenzen ermöglicht werden sollen. Dies wäre, schon
allein aus technischer Sicht, für die Gremien der Verbandsgemeinde Annweiler am
Trifels derzeit noch schwer umsetzbar.
Nach eingehender Erörterung der Sach-
und Rechtslage beschließt der Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels
beschließt, anlog den Ausführungen im Sachverhalt, mit 25 Ja-Stimmen und 3
Nein-Stimmen:
1. die Übertragung der Zustimmung zu Personalentscheidungen
auf den Haupt- und Finanzausschuss und
2. die Aufhebung der Wertgrenze zur
Vergabe von Aufträgen und Arbeiten durch den Haupt- und Finanzausschuss.