Der Bereich des
Wild- und Wanderparks in Silz wurde bisher noch nie im Flächennutzungsplan
erfasst. Der Flächennutzungsplan weist hier eine forstwirtschaftliche Fläche
aus.
Aus Gründen der
Rechtsicherheit soll das Gebiet des Wild- und Wanderparks als eine
Sonderbaufläche „SO
Wild- und Wanderpark“ ausgewiesen werden.
In dem Verfahren
wurde die Bevölkerung sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die
eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenso ist der
Abwägungsvorschlag des Planungsbüros, als Beschlussempfehlung, beigefügt.
Als nächster
Verfahrensschritte ist nun die Offenlage des Planentwurfes zu beschließen.
Der Planentwurf
wird dann in der Verwaltung nochmals einen Monat öffentlich ausgelegt.
1. Der Verbandsgemeinderat schließt sich einstimmig dem Abwägungsvorschlag an.
2. Der Verbandsgemeinderast beschließt einstimmig die 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Verwaltung auszulegen.