Beschluss: beschlossen

Der Bereich des Wild- und Wanderparks in Silz wurde bisher noch nie im Flächennutzungsplan erfasst. Der Flächennutzungsplan weist hier eine forstwirtschaftliche Fläche aus.

 

Aus Gründen der Rechtsicherheit soll das Gebiet des Wild- und Wanderparks als eine

Sonderbaufläche „SO Wild- und Wanderpark“ ausgewiesen werden.

 

In dem Verfahren wurde die Bevölkerung sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenso ist der Abwägungsvorschlag des Planungsbüros, als Beschlussempfehlung, beigefügt.

 

Als nächster Verfahrensschritte ist nun die Offenlage des Planentwurfes zu beschließen.

Der Planentwurf wird dann in der Verwaltung nochmals einen Monat öffentlich ausgelegt.

 


1. Der Verbandsgemeinderat schließt sich einstimmig dem Abwägungsvorschlag an.

 

2. Der Verbandsgemeinderast beschließt einstimmig die 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Verwaltung auszulegen.