Beschluss: beschlossen

Die Zeitvertragsarbeiten für TV-Inspektionsarbeiten und Kanalreinigungsarbeiten wurden für einen Zeitraum von 2 Jahren öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt forderten zwei Bieter die Angebotsplankette an. Beide Bieter gaben auch ein Angebot ab, wobei das Angebot der Firma B. von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden musste, da das Angebot um eine Stunde verspätet einging (§ 16 Abs. 3 Nr. e. VOL/A). Das Angebot wurde ungeöffnet und versiegelt zu den Angebotsunterlagen genommen.

 

Mithin verbleibt vorliegend nur ein Bieter, die Firma Baur aus Landau-Godramstein. Das Angebot der Firma war vollständig und formell einwandfrei. Der Angebotspreis über die geforderten Leistungen und Massen über 2 Jahre beträgt 39.186,70 €. Aufgrund des fehlenden Wettbewerbsangebots ist vorliegend eine Preisprüfung zu machen, insbesondere, ob der angebotene Preis auskömmlich ist (nicht unangemessen niedrig). Dies ergibt sich aus § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A. Die letzte Ausschreibung der o. a. Zeitvertragsarbeiten erfolgte im Mai 2015. Für den nahezu gleichen Auftragsumfang wurde damals die Leistung – an das gleiche Unternehmen – mit 30.980,89 € (brutto) beauftragt. Unter Hinzurechnung der Preissteigerungen seit 2015 ist die o. a. Angebotssumme mithin als auskömmlich, jedoch nicht unangemessen hoch zu bezeichnen. Die Firma ist darüber hinaus präqualifiziert, was die Eignung in diesem Bereich auch intendiert.

 


Der Werkausschuss beschließt einstimmig die Vergabe der Leistungen zum Angebotspreis von 39.186,70 € (brutto) ab 01.02.2020 – 31.01..2022.