Sitzung: 19.02.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Der Vorsitzende
führte aus, dass die Planung für den Klostermarkt 2020 bereits in vollem Gange
sei.
Da die Ortsgemeinde
zurzeit jedoch noch keinen rechtsgültigen Haushalt für das Jahr 2020 habe und
man sich somit in der sog. Interimszeit befinde, bittet er den Ortsgemeinderat
ihn zu ermächtigen, Ausgaben, für dieses Projekt, bis zu einer Höhe von
1.500,-- €/brutto zu tätigen.
Aus den Reihen des Gremiums kam der Vorschlag eine Standgebühr für die Essen- und Getränkestände in Höhe von 50,-- €/Stand zu erheben.
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig den Ortsbürgermeister zu ermächtigen Ausgaben für den Klostermarkt 2020 i. H. v. 1.500,-- €/brutto zu tätigen und eine Gebühr von den beteiligten Vereinen i. H. v. 50,-- € zu erheben.