Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende führte aus, dass die Planung für den Klostermarkt 2020 bereits in vollem Gange sei.

 

Da die Ortsgemeinde zurzeit jedoch noch keinen rechtsgültigen Haushalt für das Jahr 2020 habe und man sich somit in der sog. Interimszeit befinde, bittet er den Ortsgemeinderat ihn zu ermächtigen, Ausgaben, für dieses Projekt, bis zu einer Höhe von 1.500,--  €/brutto zu tätigen.

 

Aus den Reihen des Gremiums kam der Vorschlag eine Standgebühr für die Essen- und Getränkestände in Höhe von 50,--  €/Stand zu erheben.


Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig den Ortsbürgermeister zu ermächtigen Ausgaben für den Klostermarkt 2020 i. H. v. 1.500,-- €/brutto zu tätigen und eine Gebühr von den beteiligten Vereinen i. H. v. 50,-- € zu erheben.