Das 1936/1937 gebaute Dorfgemeinschaftshaus besitzt keine Blitzschutzanlage. Es liegt ein Angebot vom Juli 2017 über rund 5.500 € ohne Erdarbeiten vor, welche vom Bauhof ausgeführt werden könnten.

Mit Schreiben vom 17.09.2019 wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass eine Blitzschutzanlage gesetzlich nicht erforderlich ist, da es sich beim DGH um keine Versammlungsstätte handelt. Aufgrund der vielfältigen Verwendung des Hauses ist Ortsvorsteher Götten der Auffassung, dass trotzdem eine Blitzschutzanlage montiert werden sollte.


Der Ortsbeirat beschließt einstimmig die Montage einer Blitzschutzanlage, so dass der Stadtrat endgültig hierüber entscheiden muss.