Beschluss: beschlossen

Die Südliche Weinstraße ist eine der Modellregionen für barrierefreien Tourismus in Rheinland-Pfalz. Deshalb profitieren die Kommunen bei barrierefreien Projekten von einer Förderung durch das Land in Höhe von 85%. Die Förderperiode läuft bis 2022, die Förderanträge müssen zwingend bis 31.12.2019 eingereicht sein, um berücksichtigt werden zu können.

Ein barrierefreier Wanderweg wäre eine notwendige Ergänzung der touristischen Servicekette im Bereich der barrierefreien Angebote in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, aber auch im Kreis Südliche Weinstraße. Außerdem würde es das Angebot in der Trifelsstadt optimal ergänzen, da bereits die Tourist-Information, die Pfalz-Lamas, das Turnerheim und das Kurhaus Trifels barrierefrei zertifiziert sind und in Annweiler barrierefreie Stadtführungen angeboten werden.

Folgende Maßnahmen wären nötig: Angleichen der Stellen mit mehr als 6 % Steigung, Schaffen von Rastplätzen am Weg, Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am Ausgangspunkt, unterfahrbares Kneippbecken.

Die Gesamtkosten liegen bei 399.292,60 €, der Eigenanteil der Stadt liegt dann bei 59.893,89 €

 

Die Maßnahme ist noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt und müsste in 2020 neu veranschlagt werden. Nachdem der Eigenanteil voraussichtlich über neue Investitionsdarlehen finanziert werden muss, ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, dass im Zuge der Haushaltsgenehmigung 2020 die Kommunalaufsicht zustimmt bzw. den Kreditbedarf genehmigt. Die Maßnahme darf deshalb erst begonnen werden, wenn sowohl die Haushaltsgenehmigung als auch ein Bewilligungsbescheid vorliegen. Unabhängig davon kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Antragstellung erfolgen.

                                 


Der Stadtrat beschloss mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen, den Antrag auf Förderung der Maßnahme im Rahmen des Förderprojektes Tourismus für alle zu stellen.