Sitzung: 13.11.2019 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Die Südliche Weinstraße ist eine der Modellregionen
für barrierefreien Tourismus in Rheinland-Pfalz. Deshalb profitieren die
Kommunen bei barrierefreien Projekten von einer Förderung durch das Land in
Höhe von 85%. Die Förderperiode läuft bis 2022, die Förderanträge müssen
zwingend bis 31.12.2019 eingereicht sein, um berücksichtigt werden zu können.
Ein
barrierefreier Wanderweg wäre eine notwendige Ergänzung der touristischen
Servicekette im Bereich der barrierefreien Angebote in der Verbandsgemeinde Annweiler
am Trifels, aber auch im Kreis Südliche Weinstraße. Außerdem würde es das
Angebot in der Trifelsstadt optimal ergänzen, da bereits die
Tourist-Information, die Pfalz-Lamas, das Turnerheim und das Kurhaus Trifels
barrierefrei zertifiziert sind und in Annweiler barrierefreie Stadtführungen
angeboten werden.
Folgende
Maßnahmen wären nötig: Angleichen der Stellen mit mehr als 6 % Steigung,
Schaffen von Rastplätzen am Weg, Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am
Ausgangspunkt, unterfahrbares Kneippbecken.
Die
Gesamtkosten liegen bei 399.292,60 €, der Eigenanteil der Stadt liegt dann bei
59.893,89 €
Die Maßnahme ist noch nicht
in der Haushaltsplanung berücksichtigt und müsste in 2020 neu veranschlagt
werden. Nachdem der Eigenanteil voraussichtlich über neue Investitionsdarlehen
finanziert werden muss, ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, dass im
Zuge der Haushaltsgenehmigung 2020 die Kommunalaufsicht zustimmt bzw. den
Kreditbedarf genehmigt. Die Maßnahme darf deshalb erst begonnen werden, wenn sowohl
die Haushaltsgenehmigung als auch ein Bewilligungsbescheid vorliegen.
Unabhängig davon kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Antragstellung erfolgen.
Der Stadtrat beschloss mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen, den Antrag auf Förderung der Maßnahme im Rahmen des Förderprojektes Tourismus für alle zu stellen.