Beschluss: beschlossen

 

Die Südliche Weinstraße ist eine der Modellregionen für barrierefreien Tourismus in Rheinland-Pfalz. Deshalb profitieren die Kommunen bei barrierefreien Projekten von einer Förderung durch das Land in Höhe von 85 %. Die Förderperiode läuft bis 2022, die Förderanträge müssen zwingend bis 31.12.2019 eingereicht sein, um berücksichtigt werden zu können.

Ein barrierefreier Wanderweg wäre eine notwendige Ergänzung der touristischen Servicekette im Bereich der barrierefreien Angebote in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, aber auch im Kreis Südliche Weinstraße. Aufgrund der Topographie ist es schwierig, einen attraktiven Weg mit Aussicht zu finden. Der Weg vom Annweiler Forsthaus zum Kirschfelsen würde sich hierfür eignen.

Folgende Maßnahme wären nötig: Angleichen der Stellen mit mehr als 6% Steigung, Schaffen von Rastplätzen am Weg und am Aussichtspunkt, Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am Ausgangspunkt, eine Aussichtsplattform und Aufwertung der Schutzhütte.

Die Gesamtkosten liegen bei 226.961,50 €, der Eigenanteil der Stadt liegt dann bei 34.044,00 €.

 

Die Maßnahme ist noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt und müsste in 2020 neu veranschlagt werden. Nachdem der Eigenanteil –gegebenenfalls abzüglich einer Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde- voraussichtlich über neue Investitionsdarlehen finanziert werden muss, ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, dass im Zuge der Haushaltsgenehmigung 2020 die Kommunalaufsicht zustimmt bzw. den Kreditbedarf genehmigt. Die Maßnahme darf deshalb erst begonnen werden, wenn sowohl die Haushaltsgenehmigung als auch ein Bewilligungsbescheid vorliegen. Unabhängig davon kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Antragstellung erfolgen.

 

Die Ratsmitglieder baten im Vorfeld der Antragstellung um Abklärung, ob der Weg auch weiterhin fortwirtschaftlich genutzt werden kann und Klärung etwaiger Gewährleistungsanprüche.


Im Anschluss an die ausführliche Erörterung der Sachlage beschloss der Stadtrat, mit 12 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, den Antrag auf Förderung der Maßnahme im Rahmen des Förderprojektes Tourismus für alle zu stellen; und den Planungsauftrag für die Maßnahme Leistungsphase 1-2 (Vorplanung inkl. Vermessung) zu vergeben.