Der geplante Klostermarkt am 26.04.2020 bedarf als privilegierter Spezialmarkt einer Genehmigung. Voraussetzung hierfür ist die Festsetzung eines sog. Marktsonntages gem. § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte. 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Festlegung eines Marktsonntages auf den 26.04.2020 und beantragt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler die entsprechende Festsetzung durch Rechtsverordnung.