Sitzung: 27.11.2019 Ortsgemeinderat
Vorlage: 05/164/IV/266/2019
Gemäß
§ 3 Abs. 2 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den
Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom
16.10.2009 in der derzeit geltenden Fassung, wird der beitragsfähige Aufwand
für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen
Investitionsaufwendungen nach Abs.1 ermittelt.
Für
das Jahr 2020 ist der Ausbau /die Erneuerung der Breitbachstraße inkl.
Straßenbeleuchtung geplant.
Daher
ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das
Ausbauprogramm für das Jahr 2020 erforderlich.
Der Gemeinderat
beschließt einstimmig, den Ausbau/die Erneuerung der Breitbachstraße inkl.
Straßenbeleuchtung als Ausbauprogramm für das Jahr 2020.