Sitzung: 27.11.2019 Ortsgemeinderat
Vorlage: 05/163/V/365/2019
Zu diesem TOP übergab Ortsbürgermeister Denny das Wort an Herrn Hauck, Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Annweiler. Dieser erläuterte dem Gemeinderat folgenden Sachverhalt:
Im
Haushaltsgenehmigungsschreiben vom 27.08.2018 wurde von der Kommunalaufsicht um
Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gebeten.
Die Aufstellung
dieser Nachtragshaushaltssatzung inkl. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019
hat alle durch die 2. Landesverordnung zur Änderung der
Gemeindehaushaltsverordnung vom 07.12.2016 (GVBI S. 597) geänderten
Bestimmungen zu berücksichtigen (hier die formellen Änderungen der
Darstellungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts).
Die mit
Haushaltssatzung vom 01.01.2018 festgesetzten Beträge für das Haushaltsjahr
2019 bleiben hiervon unberührt.
Der
Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltsatzung nebst
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.