Zu diesem TOP übergab Ortsbürgermeister Denny das Wort an Herrn Hauck, Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Annweiler. Dieser erläuterte dem Gemeinderat folgenden Sachverhalt:

Im Haushaltsgenehmigungsschreiben vom 27.08.2018 wurde von der Kommunalaufsicht um Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gebeten.

Die Aufstellung dieser Nachtragshaushaltssatzung inkl. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019 hat alle durch die 2. Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 07.12.2016 (GVBI S. 597) geänderten Bestimmungen zu berücksichtigen (hier die formellen Änderungen der Darstellungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts).

 

Die mit Haushaltssatzung vom 01.01.2018 festgesetzten Beträge für das Haushaltsjahr 2019 bleiben hiervon unberührt.

 


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltsatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.