Da zu diesem Tagesordnungspunkt noch Klärungsbedarf bestand beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die Nichtöffentlichkeit herzustellen.

 

Nach Klärung aller Fragen zur Errichtung eines Gartenhauses mit Kleintierstall auf dem Grundstück mit der Flurstück-Nr. 344/4 beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung wieder die Öffentlichkeit herzustellen.

 

                                   


Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Gartenhauses mit Kleintierstall auf dem Grundstück mit der Flurstück - Nr. 344/4 zu erteilen.