Da zu diesem Tagesordnungspunkt noch Klärungsbedarf bestand beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die Nichtöffentlichkeit herzustellen.

 

Nach Klärung aller Fragen zur Fassadenänderung und der Durchführung von Brandschutzmaßnahmen am Gebäude auf dem Grundstück mit der Flurstück-Nr. 269/2 beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung wieder die Öffentlichkeit herzustellen.

 

                              


Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zur Fassadenänderung und der Durchführung von Brandschutzmaßnahmen am Gebäude auf dem Grundstück mit der Flurstück - Nr. 269/2 zu erteilen.