Sitzung: 27.11.2019 Ortsgemeinderat
Vorlage: 14/128/VIII/062/2019
Vor Abhandlung diesem Tagesordnungspunkt nahmen die Ratsmitglieder Herr Karl Christ, Kurt Götz, Sabrina Koppenhöfer und Dennis Koppenhöfer, gem. § 22 GemO, im Zuhörerbereich platz.
Anschließend übergab Ortsbürgermeister Dominik Rubiano Soriano das Wort an Herrn Spies von der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels. Dieser informierte den Gemeinderat über folgenden Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde
Wernersberg beabsichtigt, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen,
die im Süden der
Ortslagen, im Flächennutzungsplan kartierte Wohnbaufläche zu entwickeln.
Die Fläche hat eine
Größe von ca. 2 ha.
Auf Grund einer
Änderung des Baugesetzbuches im Jahre 2017, wurde der § 13 b ins Baugesetzbuch
aufgenommen. Diese gesetzliche Regelung ermöglicht den Gemeinden, die
Entwicklung am Ortsrand gelegenen Grundstücke, mittels eines Bebauungsplanes,
in einem sog. beschleunigtem Verfahren.
Ein Flächen- und
Umweltausgleich kann, auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung, entfallen.
Jedoch sind die Bestimmungen des Umwelt-, insbesondere des Artenschutzrechts zu
beachten.
Allgemeines Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es,
für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl
der Allgemeinheit entsprechende
sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln
Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat mit 7 Ja – Stimmen und 5 Enthaltungen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Süd“. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beiliegenden Karte ersichtlich. Der Bebauungsplan soll im sog. beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt werden.