Vor Abhandlung diesem Tagesordnungspunkt nahmen die Ratsmitglieder Herr Karl Christ, Kurt Götz, Sabrina Koppenhöfer und Dennis Koppenhöfer, gem. § 22 GemO, im Zuhörerbereich platz.

 

Anschließend übergab Ortsbürgermeister Dominik Rubiano Soriano das Wort an Herrn Spies von der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels. Dieser informierte den Gemeinderat über folgenden Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Wernersberg beabsichtigt, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen,

die im Süden der Ortslagen, im Flächennutzungsplan kartierte Wohnbaufläche zu entwickeln.

 

Die Fläche hat eine Größe von ca. 2 ha.

 

Auf Grund einer Änderung des Baugesetzbuches im Jahre 2017, wurde der § 13 b ins Baugesetzbuch aufgenommen. Diese gesetzliche Regelung ermöglicht den Gemeinden, die Entwicklung am Ortsrand gelegenen Grundstücke, mittels eines Bebauungsplanes, in einem sog. beschleunigtem Verfahren.

 

Ein Flächen- und Umweltausgleich kann, auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung, entfallen. Jedoch sind die Bestimmungen des Umwelt-, insbesondere des Artenschutzrechts zu beachten.

 

Allgemeines Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit  entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln

 

 

                                        

                                     

                        


Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat mit 7 Ja – Stimmen und 5 Enthaltungen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Süd“. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beiliegenden Karte ersichtlich. Der Bebauungsplan soll im sog. beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt werden.