Die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ist abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie der Abwägungsvorschlag des planenden Büros sind als Anlage beigefügt.

 

Des Weiteren wird ein Vertreter des Planungsbüros Wonka das Abwägungsergebnis in der Sitzung erläutern.

 

Wenn keine weiteren Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.

 


3.1 Der Stadtrat beschloss einstimmig den Planer Herr Dipl. Ing. Wonka, den Investor Herrn Martin Köhler, den Vertreter der BI Nordring, Herr Ulrich Böck sowie deren Rechtsanwalt Herrn Rapp, als Sachverständige zu hören.

 

Das Ratsmitglied Frau Dr. Lange beantragte, dass der Planer in seinem Vortrag auf die Änderungen

des zur Beschlussfassung vorliegenden Bebauungsplan zu der ursprünglichen Fassung ausführlich eingeht. Diesem Antrag stimmte der Stadtrat einstimmig zu.

 

Herr Dipl. Ing. Wonka sowie der Investor Herr Köhler erläuterten ausführlich den Planentwurf.

Herr Ulrich Böck sowie Herr Rechtsanwalt Rapp erläuterten den Standpunkt der BI Nordring zu dem

Planwerk.

 

3.2 Stadtbürgermeister Seyfried erläuterte umfangreich die eingegangen Stellungahmen anl. der Offenlage des Planentwurfes.

 

Der Stadtrat diskutierte ausführlich das der Niederschrift beiliegende Abwägungsergebnis. Alle

vorliegenden Fragen wurden von Sachverständigen und dem Vorsitzendem ausführlich beantwortet.

 

Anschl. beschloss der Stadtrat einstimmig mit einer Enthaltung, das der Niederschrift als Anlage beiliegende Abwägungsergebnis.

 

 

3.3 Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Wohnanlage Nordring“ welcher gem.

§ 13 a BauGB aufgestellt wurde, als Satzung, gem. § 10 BauGB.

 

Des Weiteren beschließt der Stadtrat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Wohnanlage Nordring“ als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig, bei einer Enthaltung.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-              Rechtsfestsetzungen M 1:1000

-              Schriftliche Festsetzungen

-              Begründung