Sitzung: 23.11.2019 Stadtrat
Vorlage: 02/614/VIII/055/2019
Die erneute
Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ist abgeschlossen. Die eingegangenen
Stellungnahmen sowie der Abwägungsvorschlag des planenden Büros sind als Anlage
beigefügt.
Des Weiteren wird
ein Vertreter des Planungsbüros Wonka das Abwägungsergebnis in der Sitzung
erläutern.
Wenn keine weiteren
Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung
beschlossen werden.
3.1 Der Stadtrat
beschloss einstimmig den Planer Herr Dipl. Ing. Wonka, den Investor Herrn
Martin Köhler, den Vertreter der BI Nordring, Herr Ulrich Böck sowie deren
Rechtsanwalt Herrn Rapp, als Sachverständige zu hören.
Das Ratsmitglied
Frau Dr. Lange beantragte, dass der Planer in seinem Vortrag auf die Änderungen
des zur
Beschlussfassung vorliegenden Bebauungsplan zu der ursprünglichen Fassung
ausführlich eingeht. Diesem Antrag stimmte der Stadtrat einstimmig zu.
Herr Dipl. Ing.
Wonka sowie der Investor Herr Köhler erläuterten ausführlich den Planentwurf.
Herr Ulrich Böck
sowie Herr Rechtsanwalt Rapp erläuterten den Standpunkt der BI Nordring zu dem
Planwerk.
3.2
Stadtbürgermeister Seyfried erläuterte umfangreich die eingegangen
Stellungahmen anl. der Offenlage des Planentwurfes.
Der Stadtrat
diskutierte ausführlich das der Niederschrift beiliegende Abwägungsergebnis.
Alle
vorliegenden Fragen
wurden von Sachverständigen und dem Vorsitzendem ausführlich beantwortet.
Anschl. beschloss
der Stadtrat einstimmig mit einer Enthaltung, das der Niederschrift als Anlage
beiliegende Abwägungsergebnis.
3.3 Der Stadtrat
beschließt den Bebauungsplan „Wohnanlage Nordring“ welcher gem.
§ 13 a BauGB
aufgestellt wurde, als Satzung, gem. § 10 BauGB.
Des Weiteren beschließt der Stadtrat die
bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Wohnanlage Nordring“
als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).
Die
Beschlussfassung erfolgte einstimmig, bei einer Enthaltung.
Die Satzung umfasst
folgende Unterlagen:
- Rechtsfestsetzungen M 1:1000
- Schriftliche Festsetzungen
- Begründung