Beschluss: beschlossen

Es wurde vom Ortsbürgermeister vorgeschlagen, die Ruhezeit für Leichen und Aschen von 30 Jahre auf 20 Jahre zu verkürzen.

 

Aufgrund dieser Anregung wurde der beiliegende Satzungsentwurf gefertigt, in dem in § 10 (Ruhezeit) der Friedhofssatzung insoweit geändert wurde, dass die Ruhezeit für Leichen und Aschen 20 Jahre beträgt.

 

§ 13 a Abs. 3 (gemischte Grabstätten) wurde auch der neuen Regelung der Dauer der Ruhezeit angepasst, sodass sich das Nutzungsrecht an der gemischten Grabstätte ab dem Zeitpunkt einer neuen Beisetzung der Asche um die Nutzungszeit von 30 Jahren verlängert.

 


Der Gemeinderat beschließt mit  10  Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung die beiliegende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung.