Es wurde vom Ortsbürgermeister
vorgeschlagen, die Ruhezeit für Leichen und Aschen von 30 Jahre auf 20 Jahre zu
verkürzen.
Aufgrund dieser Anregung
wurde der beiliegende Satzungsentwurf gefertigt, in dem in § 10 (Ruhezeit) der
Friedhofssatzung insoweit geändert wurde, dass die Ruhezeit für Leichen und
Aschen 20 Jahre beträgt.
§ 13 a Abs. 3 (gemischte
Grabstätten) wurde auch der neuen Regelung der Dauer der Ruhezeit angepasst,
sodass sich das Nutzungsrecht an der gemischten Grabstätte ab dem Zeitpunkt
einer neuen Beisetzung der Asche um die Nutzungszeit von 30 Jahren verlängert.
Der Gemeinderat beschließt mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung die beiliegende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung.