Beschluss: Kenntnis genommen

Bei diesem Tagesordnungspunkt übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Schafft vom LBM. Dieser erläuterte nochmals den derzeitigen Planungsstand. Vordringlichstes Ziel des durchzuführenden Raumordnungsverfahren sei es, gerade im Hinblick auf die Tunnelvarianten, die raumverträglichste zu erarbeiten.

 

Herr Görtz, ebenfalls Mitarbeiter des LBM, stellte, an Hand einer Präsentation, zunächst den aktuellen Planungsstand für den Abschnitt Klemmentalbrücke bis Godramstein (mit AS Birkweiler) vor. Entgegen der bisherigen Planung soll die B 10 nunmehr um ca. 10 bis 14 Meter tiefergelegt und auf einer Länge von rund 350 Meter überdeckelt werden. Die Mehrkosten für diese Lösung betragen ca. 12,107 Mio. Euro. Diese Umplanung führt zur Aufhebung der Trennung der Ortslage Birkweiler und auf die ursprünglich geplanten, bis zu 10 Meter hohen Lärmschutzwänden, kann verzichtet werden. Gleichwohl birgt die neue Variante erhebliche Lärmschutz Vorteile für die Anwohner. Der komplette Ausbau der B 10 wäre ohne langwierige und großräumige Umleitungsstrecken möglich.

 

Anschließend erläuterte Herr Görtz den aktuellen Sachstand für dem Planungsabschnitt Rinnthal – Queichhambach „Tunnelstrecke“. Je nach Variante beträgt die Tunnellänge zwischen 6,39 km und bis zu 11,11 km. Die Kosten belaufen sich zwischen 213 Mio. bis 374 Mio. Euro. Bei der Variante A 1 würden „Paralleltunnel“ zu den bestehenden B 10 Tunnel gebaut werden. Vorteil dieser Variante ist, dass alle Anschlussstellen möglich sind (B 48 Richtung Johanniskreuz, B 48 Annweiler West, Vollanschluss im Bereich Kläranlage). Nachteile dieser Variante sind die zusätzlichen Lärmbelästigungen für Rinnthal, da ein paralleles Brückenbauwerk über den Friedhof gebaut werden müsste. Die Gesamtkosten für diese Bauwerke belaufen sich auf rund 230 Mio. Euro.

Im Übrigen sind die Herstellungs- und Unterhaltungskosten sehr hoch.  

 

Bei Variante A 2 (sog. Vorzugsvariante) sollen ebenfalls Paralleltunnel zum Tragen kommen mit gleichzeitige Umfahrung des Gräfenhausener Tals. Diese Lösung würde den Bau von 210 m Brückenbauwerke, 5.810 m Tunnelbauwerke (2-streifig), 70 m Galerie und 2.030 m freie Strecke erfordern. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund 276 Mio. Euro. Die Vor- und Nachteile würden im Wesentlichen denen der Variante A 1 entsprechen, allerdings würde, da kein zusätzliches Brückenbauwerk über die Friedhof Rinnthal gebaut würde, die zusätzliche Lärmbelästigung entfallen.

 

Im weiteren Verlauf des Vortrages wurden die verschiedenen Tunnelvarianten sowie deren Vor- und Nachteile vorgestellt. Es handelt sich hierbei um Variante B 1 „Basistunnel Nord“, Variante B 3 „Basistunnel Süd“ und Variante B 3a „Basistunnel Süd, 4-streifig“.

 

Vorteile der Variante B 1 wären ein hoher Umwelt- und Lärmschutz durch die Tunnellage im Bereich Rinnthal und Gräfenhausen, zudem wäre es die kürzeste Streckenführung. Nachteilig wäre jedoch, dass ein Vollanschluss B 48/Annweiler West nicht möglich wäre. Dies würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen für die Ortsdurchfahrten Rinnthal, Sarnstall und Annweiler führen. Das Gräfenhausener Tal würde durch die Anschlussstelle Annweiler Ost zerschnitten werden. Des Weiteren müssten bedingt durch die große Tunnellänge aufwendige Be- und Entlüftungsanlagen sowie Fluchtstollen gebaut werden. Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf ca. 213 Mio. Euro.

 

Gleiche Aussagen wurden für die Variante B 3 getroffen.

 

Nachfolgende Vorteile der Variante B 3a wurden vorgestellt: Durch den 4-streifigen Basistunnel würde die jetzige B 10 zur Verteilerstrecke. Es ist kein Fluchtstollen erforderlich. Die Tunnellage im Bereich Rinnthal und Gräfenhausen birgt einen hohen Umwelt- und Lärmschutz. Der Anschluss B 48/Annweiler West ist über die jetzige B 10 möglich und es wäre eine kurze Streckenführung.

 

Nachteile hingegen wären die erhöhten Kosten. Auf Grund der großen Tunnellänge wären zwei vollwertige Tunnelröhren erforderlich. Hinzu kämen aufwendige Be- und Lüftungsanlagen. Des Weiteren müsste ein Brückenbauwerk und ein Kreisverkehr im Bereich des Stadions für den Anschluss an die alte B10 gebaut werden.

 

Diese Variante würde 470 m Brückenbauwerke, 4.650 m Tunnelbauwerke (4-streifig) und 1.000 m freie Strecke umfassen. Die geschätzten Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf rd. 325 Mio. Euro (rd. 112 Mio. Euro mehr als bei einem 2-streifigen Ausbau).   

 

Der Vorsitzende bedankte sich bei den Vertretern des LBM für die Ausführungen. Er unterstrich ausdrücklich das Erfordernis und die Wichtigkeit eines 4-spurigen Ausbaus der B 10.

 

In der darauffolgenden Diskussion wurde auch der Hinweis bzgl. der Einrichtung einer Plattform zur gemeinsamen Lösungsfindung, unter Einbindung der SGD, vorgetragen. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die wirtschaftlichste Variante nicht immer auch die Beste für die Bürger ist. Im Übrigen sollte nochmals über ein Transitverbot nachgedacht werden.

 

Landrat Dietmar Seefeldt bedankte sich ebenfalls ausdrücklich bei den Mitarbeitern des LBM für die frühzeitige Einbindung in das Verfahren und verwies auf die wirtschaftlichen Vorteile (u.a. Schaffung von Gewerbegebieten), die sich durch einen solchen Ausbau ergeben. Auch finde er die Einrichtung eines Plenums wie vorgetragen als sehr sinnvoll.

 

Des Weiteren wurde aus dem Gremium die Frage aufgeworfen, ob ein Baumaßnahme von solch einem Ausmaß nicht dazu führen könnte, dass der Status Weltkulturerbe aberkannt wird.

 

Bürgermeister Christian Burkhart wies daraufhin, dass in dem, im Jahr 2020 zu beantragenden Raumordnungsverfahren, die Träger öffentlicher Belange gehört würden. Sollte in diesem Zusammenhang die Gefahr aufgezeigt werden, dass der Status aberkannt werde, dann müssten die entsprechenden politischen Vertreter dies bei der Landesregierung vortragen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen verabschiedete der Vorsitzende die Vertreter des LBM.