Nach Auskunft von Herrn Düx sowie Herrn Grünfelder ist das Geländer an der Brücke über den Kaltenbach beschädigt. Auf der Südseite ist das Geländer komplett abgerissen, an der Nordseite verbogen.

Das Bauamt der Verbandsgemeinde Annweiler soll prüfen, ob ein Geländer rechtlich erforderlich ist und dann ggf. eine Kostenermittlung veranlassen. Der Verbandsvorsteher ist durch das Bauamt über eine Kostenschätzung zu informieren.