Der Verbandsvorsteher übergibt das Wort an Herrn Klos von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung. Dieser erläuterte den anwesenden Verbandsmitgliedern kurz die Jahresabschlüsse für die Jahre 2016 und 2017.

Nachdem sich bei der anschließenden Prüfung der Jahresrechnungen keinerlei Beanstandungen ergeben, werden auf Antrag die Jahresrechnungen 2016 und 2017 festgestellt und dem Verbandsvorsteher die Entlastung gem. §114 GemO erteilt.

                      


  Die Beschlussfassung hierzu erfolgt einstimmig.