Der Vorsitzende informiert darüber, dass diese Satzung, welche schon in der letzten Legislaturperiode angekündigt war, die Feld- und Waldwege vor missbräuchlicher Nutzung und Beschädigung schützen soll. Die Satzung entspricht grundsätzlich der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes.

Sie verbessert auch die Möglichkeiten der Gemeinde eventuelle Schädiger von Wegen zu belangen. Gerade aktuell liegt der Gemeinde ein solcher Schadensfall vor.

 

Den Ratsmitgliedern liegt der Satzungsentwurf vor.

 


Der Gemeinderat beschließt die Satzung einstimmig.