Den Ratsmitgliedern liegt der Satzungsentwurf vor.

Zunächst beschließt der Rat über die §§ 4 und 8 des Satzungsentwurfes.

Hierbei ist der Ortsbürgermeister, Herrn Jürgen Munz, gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 5 GemO nicht stimmberechtigt. Herr Jürgen Munz nimmt im Zuschauerbereich Platz. Der Erste Beigeordnete, Herrn Norbert Claßen, übernimmt den Vorsitz.

Das Ratsmitglied Thomas Munz ist gemäß § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen und nimmt deshalb ebenfalls im Zuschauerbereich Platz.

 

Anschließend übernimmt der Ortsbürgermeister wieder den Vorsitz.

Herrn Thomas Munz nimmt wieder an der Beratung und Beschlussfassung teil.

Der Rat beschließt nun über die übrigen Paragraphen des Satzungsentwurfes.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, bei zwei Enthaltungen, die §§ 4 und 8 der Hauptsatzung wie vorgelegt zu ändern.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, bei zwei Enthaltungen, die übrigen Paragraphen der Hauptsatzung wie vorgelegt zu ändern.