Beschluss: beschlossen

§ 5 der Hauptsatzung enthält die Regelungen hinsichtlich der Ausschüsse und Arbeitskreise der Stadt Annweiler am Trifels.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 bildet der Stadtrat folgende Ausschüsse:

1. Haupt- und Finanzausschuss

2. Bau- und Planungsausschuss

3. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie für Forstangelegenheiten, Bauhof und

    Öffentliches Grün

4. Werkausschuss

5. Ausschuss für Verkehr, Barrierefreiheit und Mobilität

6. Rechnungsprüfungsausschuss

7. Ausschuss für Soziales, Generationen und Sport

8. Kulturausschuss

9. Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismusförderung.

 

Der Vorsitzende stellte den Antrag, die Ausschüsse wie folgt zu ändern:

1. Haupt- und Finanzausschuss

2. Bau- und Planungsausschuss

3. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie für Forstangelegenheiten, Bauhof und

    Öffentliches Grün

4. Werkausschuss

5. Ausschuss für Verkehr, Barrierefreiheit, Mobilität und Sport

6. Rechnungsprüfungsausschuss

7. Ausschuss für Kultur, Soziales und Generationen

8..Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismusförderung.

 

Darüber hinaus soll Abs. 2 des gleichen Paragraphen wie folgt geändert werden:

Der Haupt- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie Forstangelegenheiten, Bauhof und öffentliches Grün, der Ausschuss für Verkehr, Barrierefreiheit, Mobilität und Sport, der Ausschuss für Kultur, Soziales und Generationen sowie der Rechnungsprüfungsausschuss haben jeweils 10 Mitglieder und für jedes Mitglieder 1 Stellvertreter.

 

Analog den geänderten Ausschussbezeichnungen in § 5 Abs. 1 müssen auch die Ausschussbezeichnungen in Abs. 4 angepasst werden.

 


Die Ratsmitglieder beschlossen sodann einstimmig die vorstehenden Änderungen der Hauptsatzung.