Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende verwies auf die Bestimmungen des § 50 Abs. 2 Satz 6 der Gemeindeordnung, wonach die Vertretungsreihenfolge der weiteren Beigeordneten bei Niederlegung des Amtes eines bisherigen Beigeordneten durch Beschluss des Stadtrates neu festgelegt werden kann.

 

Er stellte daher den Antrag, die Vertretungsreihenfolge wie folgt festzulegen:

 

1. Vertreter ist kraft Gemeindeordnung der Erste Beigeordnete, Herr Dirk Müller-Erdle.

2. Vertreter soll Herr Benjamin Burckschat werden und der 3. Vertreter Herr Peter Grimm.                                   


Die entsprechende Beschlussfassung erfolgte einstimmig, bei 2 Stimmenthaltungen.