Der Vorsitzende Herr Benjamin Seyfried verpflichtete die Ausschussmitglieder Frau Hanna Breiner, Herr Michael Daum und Herr Karl-Heinz Bereswill, die nicht Mitglieder des Stadtrates sind, vor dem Amtsantritt gem. § 30 Abs. 2 GemO. Er informierte über die Bestimmungen der §§ 20,21,22,30,31 der GemO, verlass die Verpflichtungsformel und verpflichtete die Ausschussmitglieder per Handschlag.