Sitzung: 07.11.2019 Ausschuss für Brandschutzwesen
Beschluss: Kenntnis genommen
Der
Vorsitzende erläuterte, dass er die neu gewählten
Ausschussmitglieder (Bürger) zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in
öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrte sie über
die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30
und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die
Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der
Ausschussmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.