Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende erläuterte, dass er die neu gewählten Ausschussmitglieder (Bürger) zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrte sie über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ausschussmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.