Erster Beigeordneter Anton Öhl und Ratsmitglieder Siegmund Burgard und Herbert Stöbener nahmen gem. § 22 GemO im Zuhörerraum Platz.
Anschließend gab Herr Spies
vom Bauamt der Verbandsgemeinde Annweiler zu nachstehendem Sachverhalt folgende
Erläuterungen ab.
Im Bebauungsplanverfahren
wurde die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt.
Die eingegangenen
Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgetragen.
Wenn keine Änderungen des
Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser als Satzung beschlossen werden.
1. Der Ortsgemeinderat
schließt mit 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen sich dem
Abwägungsergebnis der Verwaltung an.
2. Der Ortsgemeinderat
beschließt mit 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Bei der Kapelle“ als Satzung.