Frau Heike Schäfer aus München bietet der Gemeinde die Schenkung des Flurstückes mit der Flurnummer 627/2 (ca. 35 m²) an. Es handelt sich bei der Fläche um ein Teilstück des Wendehammers am Ende der Marktwegstraße. Bedingung für die Schenkung ist, dass Frau Schäfer keine Kosten entstehen.


Der Gemeinderat beschließt gemäß § 94 Abs. 3 GemO einstimmig, die Spende von Frau Schäfer anzunehmen und die anfallenden Kosten zu tragen.