Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

Im Haushaltsgenehmigungsschreiben vom 09.07.2018 wurde von der Kommunalaufsicht um Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gebeten.

Die Aufstellung dieser Nachtragshaushaltssatzung inkl. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019 hat alle durch die 2. Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 07.12.2016 (GVBI. S. 597) Bestimmungen zu berücksichtigen (hier die formellen Änderungen der Darstellungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts).

 

Die mit Haushaltssatzung vom 01.01.2018 festgesetzten Beträge für das Haushaltsjahr 2019 bleiben hiervon unberührt.

 


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019.