Der Vorsitzende erläuterte, dass die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten sind. Er belehrte über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt.

 

Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurden die Ausschussmitglieder durch den Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet.

 

Anschließend wird der Antrag gestellt TOP 5 und 6 von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


Beschluss: