Beschluss: abgelehnt

Ortsbürgermeister Kempf informierte den Gemeinderat über die Bestimmungen des KAG, wonach die Gemeinde beitragsfähige Kosten grundsätzlich in vollem Umfang als Beitrag erheben kann. Ausnahmen einer nicht beitragsfähigen Nutzung der Feld- und Waldwege gemäß KAG liegen in der Ortsgemeinde Waldrohrbach nicht vor. Es wurde daher seitens der Verwaltung empfohlen, den Gemeindeanteil an den Aufwendungen für Feld- und Waldwege auf 0 % festzusetzen.


Nach kurzer Beratung wurde der Antrag, den Gemeindeanteil an den Aufwendungen für Feld- und Waldwege auf 0 % festzusetzen, mit 4 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung abgelehnt. Es verbleibt somit bei dem Gemeindeanteil von derzeit 5 %.