Bürgermeister Lehnberger verpflichtete gem. § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag die Nichtratsmitglieder Hans-Erich Sobiesinsky, Frank Klein, sowie Axel Brüstle. Hierbei wurden Sie auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung, insbesondere § 20 (Schweigepflicht), § 21 Treuepflicht) ,

22 (Ausschließungsgründe) sowie § 30 (Rechte und Pflichten) hingewiesen.