Sitzung: 17.11.2005 Ausschuss für Brandschutzwesen
Bürgermeister Lehnberger
verpflichtete gem. § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag die Nichtratsmitglieder
Hans-Erich Sobiesinsky, Frank Klein, sowie Axel Brüstle. Hierbei wurden Sie auf
die Bestimmungen der Gemeindeordnung, insbesondere § 20 (Schweigepflicht), § 21
Treuepflicht) ,
22 (Ausschließungsgründe)
sowie § 30 (Rechte und Pflichten) hingewiesen.