Sitzung: 15.11.2005 Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Unter Hinweis auf die
Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, insbesondere der §§ 20,
21, 22, 30 und 31 wurden die Ausschussmitglieder, welche keine Ratsmitglieder
sind, per Handschlag durch den Vorsitzenden verpflichtet.