Beschluss: Kenntnis genommen

Unter Hinweis auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, insbesondere der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 wurden die Ausschussmitglieder, welche keine Ratsmitglieder sind, per Handschlag durch den Vorsitzenden verpflichtet.