Sachverhalt:
Zu der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Klingbachgruppe“
sind aus dem Verbandsgemeindebereich, gem. § 5 Abs. 1 der Verbandsordnung, 7
Mitglieder zu entsenden. Mitglied der Verbandsversammlung kraft Gesetz (§ 88 Abs.
1 GemO) ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde. Als dessen Vertretung ist
der Erste Beigeordnete bestimmt.
Somit sind noch 6
weitere Mitglieder zu benennen. Dabei wurden bisher die amtieren
Ortsbürgermeister der durch den Zweckverband entsorgten Ortsgemeinden
Gossersweiler-Stein, Münchweiler am Klingbach, Silz, Völkersweiler, Waldhambach
und Waldrohrbach berufen. Als Stellvertreter fungierten bisher die jeweiligen
Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinden.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die jeweiligen Ortsbürgermeister der durch den Zweckverband entsorgten Ortsgemeinden, wie im Sachverhalt erläutert, als Vertreter zu berufen. Des Weiteren beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, dass als Stellvertreter die jeweiligen Ersten Beigeordneten der entsprechenden Ortsgemeinden berufen werden.