Der Bürgermeister informiert den Rat über eine Zuwendung der Sparkassenstiftung in Höhe von 300,- € sowie einer Zuwendung der VR-Bank SÜW Wasgau eG in Höhe von 250,- €. Eine Übersicht der Zuwendungen liegt der Originalniederschrift bei.


Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 94 Abs. 3 GemO einstimmig, die Zuwendungen der Sparkassenstiftung und der VR-Bank SÜW Wasgau eG anzunehmen.