Sachverhalt:
Nach § 6 der
Satzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Impflinger Gruppe“ sind von den
kommunalen Gremien nach jeder allgemeinen Kommunalwahl für die Dauer der
Wahlperiode die Vertreter zu wählen. Gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe A der Satzung ist
der jeweilige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, kraft
Gesetz, Vertreter der Mitgliedsgemeinde – Verbandsgemeinde Annweiler am
Trifels.
Nach § 6 Abs. 1
Buchstabe B dieser Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied für je angefangene
tausend Einwohner der von ihm vertretenen und vom Verband versorgten Teile der
Verbandsgemeinde einen sog. „weiteren Vertreter“.
Der Zweckverband
Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“ versorgt die Ortsgemeinden Waldhambach und
Waldrohrbach. Die Einwohnerzahl dieser beiden Ortsgemeinden liegt unter
tausend, weshalb für die beiden Ortsgemeinden 1 weiterer Vertreter zu wählen
ist.
In der vergangenen
Legislaturperiode war der amtierende Ortsbürgermeister von Waldrohrbach als
weiterer Vertreter und als dessen Stellvertreter der Ortsbürgermeister von
Waldhambach gewählt worden.
Der Verbandsgemeinderat wählt den Ortsbürgermeister von Waldrohrbach, Herrn Thomas Wick, als weiteren Vertreter sowie den Ortsbürgermeister von Waldhambach, Herrn Michael Martin, als dessen Stellvertreter.