Die Vorsitzende erläuterte dem Ratsmitglied Peter Reuther, dass neu gewählte Ratsmitglieder zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten sind. Sie belehrte das Ratsmitglied über die Obliegenheiten seines Amtes und gab die Bestimmungen der

§§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.

 

Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurde Herr Reuther durch die Vorsitzende per Handschlag verpflichtet.