Beschluss: beschlossen

Auf dem Wendeplatz am Ende der Straße „Rödelsteig“  (Sackgasse) in Gossersweiler-Stein, Ortsteil Gossersweiler wird durch Fahrzeuge sehr oft geparkt, so dass ein Wenden sehr schwer möglich ist. Die Problematik wird um so mehr verschärft,  da es sich hier um eine stark ansteigende Straße handelt.

 

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist es daher nach § 45 der Straßenverkehrsordnung erforderlich, dass der Wendeplatz von parkenden Fahrzeugen freigehalten wird.

 

Es ist vorgesehen, auf dem Wendeplatz eingeschränktes Halteverbot anzuordnen.

 

Zeichen 283-10 StVO mit Zusatzzeichen „auf dem gesamten Wendeplatz“ ist am Beginn des Wendeplatzes in Höhe von Anwesen Rödelsteig HNr. 10 aufzustellen.


Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis über die Verkehrsproblematik im Bereich des Wendeplatzes am Ende der Straße „Rödelsteig“ und stimmt der Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes für diesen Bereich einstimmig zu.