Beschluss: abgelehnt

Der Vorsitzende trug vor, dass er über den Kauf eines Liegepolsterschrank für den Kindergarten Gossersweiler-Stein eine Rechnung in Höhe von 889,80 € erhalten hat.

 

Ein Antrag auf Kostenerstattung lag nicht bei. Die Gemeinde wurde vor dem Kauf nicht informiert bzw. um Zustimmung gebeten.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass in diesem Fall, aufgrund eines fehlenden Antrages, über eine Kostenerstattung nicht entschieden werden kann.